Umstellung auf Ökolandbau
in Schleswig- Holstein

Wir beraten Betriebe bei der Umstellung auf ökologischen Landbau.

Umstellung auf Bio-Landbau

Seit dem Jahr 2003 verzeichnet der Bio-Landbau in Deutschland ein stabiles, aber geringes Wachstum zwischen zwei bis fünf Prozent in Bezug auf die Fläche und die Betriebe. Dies spiegelt jedoch keinesfalls die viel stärker wachsende Nachfrage nach Bio-Produkten in den letzten Jahren wieder.

Die Umstellungsbereitschaft in der landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland hält nicht Schritt, was dazu führt dass die steigende Nachfrage nach Öko-Lebensmitteln zunehmend durch Rohstoffimporte aus anderen EU-Ländern (z B Osteuropa, Dänemark, Österreich) und Drittländern gedeckt werden muss. So ist in Deutschland der Bio-Umsatz im Jahr 2014 um etwa 5 % auf ein Gesamtvolumen von 7,91 Mrd. € gewachsen. Für hiesige landwirtschaftliche Betriebe bietet die Umstellung auf Ökolandbau daher große Chancen.

Risikolos ist der Weg allerdings nicht. Das wirtschaftliche Umfeld für landwirtschaftliche Betriebe verändert sich zunehmend und muss auch bei der Umstellungsplanung auf ökologische Wirtschaftsweise berücksichtigt werden.

Fachgerechte Beratungen zur Umstellung auf ökologischen Landbau

Der ÖKORING berät seit 1986 ökologisch wirtschaftende Betriebe in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg und ist für fachgerechte Beratungen zur Umstellung auf ökologischen Landbau Beratungspartner.

Im Rahmen der Beratungsförderung kann ein erster kostenloser Umstellungscheck angeboten werden, in dem die Gegebenheiten vor Ort vor dem Hintergrund der Öko-Verordnung und möglicher Zielausrichtungen näher betrachtet werden. Durch unsere fachkundigen Berater können wir zu allen Wirtschaftsbereichen eines landwirtschaftlichen Betriebes Unterstützung anbieten.

 

Was ist bei der Umstellung auf Ökolandbau zu beachten?

Die Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise stellt oft eine große Herausvorderung dar. Hier bietet der Ökoring in allen Bereichen zum erreichen der Ziele eine intensive Begleitung an. Die Umstellungsplanung beinhaltet dabei folgende Schritte und wird betriebindividuell angepasst:

  • Beschreibung der Ausgangssituation
  • Zielvorstellungen der Familie/Betriebsgemeinschaft ermitteln
  • Planung und Überprüfung des Zielbetriebes
      • Grundfutterbilanz und Fruchtfolgeplanung
      • Betriebswirtschaftliche Bilanz
      • Arbeitswirtschaftliche Bilanz
      • Investitionsplan
  • Planung der Umstellungszeit
  • Kontrolle der Planung

Bei Bedarf werden hierzu mehrjährige Betriebsentwicklungspläne, mit Kennzahlen der Liquidität, Rentabilität und Stabilität, die entsprechend im Jahresabschluss wieder zu finden sind, erstellt. So kann zwischen Planung und späterem realen Ergebnis festgestellt werden, ob sich der Betrieb im Zielkorridor der Entwicklung befindet.

 

Was ändert sich durch die Umstellung?

Durch die Umstellung auf Ökolandbau ergeben sich in den verschiedenen Betriebszweigen unterschiedliche Veränderungen.

Grundsätzlich orientiert sich der ökologische Landbau an den Leitbildern der Kreislauflandwirtschaft, basierend auf organischer Wirtschaftsweise. Zudem gelten bestimmte Vorgaben für besonders artgerechte Tierhaltungsverfahren.

Aktuell wird der ökologische Landbau gesetzlich definiert durch die EU- Verordnung zum ökologischen Landbau 2018/848 und deren Umsetzungsverordnung 889/2008. Hierin ist detailliert die Produktions- und Verarbeitungsverfahren, das Kontrollverfahren und die Vermarktungskennzeichnungen festgelegt. Darüber hinaus haben die Verbände des Öko- Landbaus, u. a. Demeter, Bioland, Naturland und Biopark noch darüber hinausgehende privatrechtliche Qualitätsparameter in der Erzeugung.

In der Praxis sieht die Umsetzung der Öko Verordnung wie folgt aus:

Marktfrucht

Es sind Chemisch- synthetisch hergestellte Düngemittel nicht zugelassen. Entsprechend werden zur Sicherstellung der Stickstoffversorgung neben wirtschaftseigenem Dünger vorwiegend Leguminosen in der Fruchtfolge eingesetzt. In Schleswig- Holstein sind das neben den Körnerleguminosen vorwiegend eineinhalb bis zweijähriges Kleegras. Grundsätzlich sollte der Anteil an Futterleguminosen bei 20 bis 30% liegen, wobei jeweils eine Grundfruchtfolge an den Standort angepasst sein sollte.

Durch eine sorgfältige Behandlung der Wirtschaftsdünger und den Anbau von Zwischenfrüchten werden Nährstoffverluste minimiert. Bei nachgewiesenem Bedarf (Bodenuntersuchung) ist nach der EG-Öko-Verordnung der Zukauf von Wirtschaftsdünger von anderen Öko-Betrieben (mit Einschränkung auch Mist von konventionellen Betrieben) oder von zugelassenen organischen Handelsdüngern erlaubt.

Das Saatgut muss aus ökologischer Erzeugung stammen. Nur wenn Öko-Saatgut nicht verfügbar ist, kann nach Genehmigung durch die Kontrollstelle auch ungebeiztes Saatgut aus konventioneller Vermehrung verwendet werden.

Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Herbizide sind ebenfalls nicht erlaubt. In der Regel treten Pflanzenkrankheiten und Schädlinge wegen des reduzierten Düngungsniveaus in relativ geringerem Umfang auf als. Ihre Ausbreitung lässt sich durch vorbeugende Maßnahmen (Standort- und Sortenwahl, Fruchtfolge, Anlage von Hecken als Lebensräume für Nützlinge) und mit natürlich vorkommenden Wirkstoffen begrenzen. Die Beikrautregulierung erfolgt vorwiegend über die Fruchtfolgegestaltung und durch mechanische und thermische Verfahren.

Außer bei Spezialkulturen wie Gemüse ist die Arbeitsbelastung im ökologischen Pflanzenbau nicht höher als bei vergleichbaren Kulturen im konventionellen Anbau.

Dass jedoch im Normalfall die Gesamt-Arbeitsbelastung in den Betrieben infolge der Umstellung zunimmt, liegt an dem zusätzlichen Aufwand bei der Vermarktung sowie an den steigenden Anforderungen im Management.

Milchvieh-Futterbau

Die Umstellung eines Milchviehbetriebes ist in den meisten Fällen einfach und leichter möglich als für andere tierhaltende Betriebsformen, weil die heute üblichen Aufstallungsformen mit Boxenlaufställen nach der Anpassung der Spaltenanteile (mindestens 50 Prozent planbefestigt) und der Mindestflächenvorgaben (z. B. 6 qm/Milchkuh) für die Tierhaltung in Öko-Betrieben gut geeignet sind.

Zusätzlich müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Mindestens 60% der Milchkuhration muss Raufutter sein
  • Vollmilchtränke bei Kälbern
  • Mindestzeitraum der Milchtränke 3 Monate
  • Präventiver Medikamenteneinsatz ist nicht erlaubt
  • Homöopathika und Phytotherapeutika sind zu bevorzugen
  • Doppelte Wartezeiten auf Arzneimittel.

Im Bereich Futterbau muss die Tierhaltung sorgfältig auf den Standort und die Fruchtfolge abgestimmt sein. Es ist eine Futterplanung zu erstellen, wobei je nach Standort mit 0,6 bis 1,2 Hektar Futterflächenbedarf je RGV (Rindergroßvieheinheit) zu rechnen ist.

Um den Viehbestand auf die mögliche Futterlieferung abzustimmen, muss gegebenenfalls Mastvieh verkauft oder im Milchviehbetrieb die Nachzucht reduziert werden. Da Kraftfutter relativ teuer ist und daher zurückhaltend eingesetzt wird, sollte das „billigere“ Grundfutter in optimaler Qualität gefüttert werden und die Grundfutterleistung gesteigert werden. Entsprechend ist mehr Grundfutter zu erzeugen, und es sind Futterreserven einzuplanen. Eventuell müssen Flächen zugepachtet werden.

Je nach bisheriger Intensität kann der Futterertrag um bis zu 30 Prozent zurückgehen.

Im Futterbau ist zu berücksichtigen, dass es in den ersten Umstellungsjahren zu stärkeren Ertragsrückgängen kommen kann. Durch optimale Verteilung der Wirtschaftsdünger, sowie Etablierung von Klee in der Grünlandnarbe kann der Ertragsrückgang gemildert und teilweise verhindert werden. Zusätzlich beeinflussen eine ausgewogene Fruchtfolge, Narbenpflege und Nachsaaten mit Klee positiv den Futterbau.

Die Etablierung von Leguminosen in der Grünlandnarbe wird außerdem durch den geringen Düngereinsatz und das Nutzungsregime begünstigt.

Auf dem Ackerland werden Futterleguminosen (zum Beispiel Kleegras oder Luzerne), als Haupt- oder Zwischenfrüchte angebaut. Dieses Futter vom Ackerland gilt als Öko-Futter, wenn die Umstellung mindestens 24 Monate vor der Aussaat erfolgte. Liegt die Umstellung zwölf Monate zurück, kann das Futter mit begrenzten Anteilen an der Futterration als Umstellungsfutter verwendet werden.

Futter vom Grünland kann als Umstellungsfutter genutzt werden, wenn die Flächen vor der Ernte mindestens zwölf Monate gemäß EG-Öko-Verordnung bewirtschaftet wurden. Liegt der Beginn der Umstellung mindestens 24 Monate vor der Ernte, gilt das betreffende Futter uneingeschränkt als Öko-Futter.

Schweinehaltung

Die Nachfrage nach ökologisch erzeugtem Schweinefleisch hat im letzten Jahr eine deutliche Steigerung erfahren, ist aber insgesamt anteilig am Gesamtschweineabsatz im Vergleich zu anderen Produktgruppen von geringerer Bedeutung. So werden aktuell nur 0,5% des in Deutschland vermarkteten Schweinefleisches aus ökologischer Erzeugung abgesetzt. Insgesamt ist hier mittelfristig noch von einer deutlichen Ausdehnung auszugehen:

Zu beachten ist, dass die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an die ökologische Schweinehaltung hinsichtlich Fütterung und Haltung relativ hoch sind. Wesentliche Merkmale sind u.a.: Der maximale Tierbesatz pro ha darf ein Äquivalent von 170 kg N pro Jahr nicht überschreiten, d.h. 6,5 Sauen, 74 Ferkel oder 14 Mastschweine pro Hektar; Allen Tieren ist in jedem Haltungsabschnitt Auslauf im Freien zu gewähren; außer der Kastration ist kein systematisches Entfernen von Körperteilen, wie Zähne abkneifen oder kupieren von Schwänzen erlaubt; es gelten doppelte Wartezeiten beim Einsatz von Medikamenten; Hormone jeglicher Art dürfen mit Ausnahme der therapeutischen Behandlung am Einzeltier nicht eingesetzt werden; chemisch-therapeutische Medizin und Antibiotika dürfen bei Zuchtschweine maximal 3 mal pro Jahr, bei Mastschweinen maximal 1 mal pro Jahr eingesetzt werden.

Die Fütterung erfolgt auf Basis der im eigenen Betrieb erzeugten Futtermittel. Diese dürfen, falls erforderlich, durch zugekaufte Futtermittel aus ökologischer Erzeugung ergänzt werden. Der Futterration können maximal 100 Prozent Umstellungsfuttermittel aus dem eigenen Betrieb, bzw. maximal 30% zugekaufte Komponenten aus Umstellung beinhalten. Den Schweinen ist täglich frisches Raufutter (Heu, Stroh, Silage) zu geben. Die Säugezeit beträgt mindestens 40 Tage.

Zudem sind für die Unterbringung der Tiere folgende Mindestanforderungen formuliert:

  • Maximal fünfzig Prozent der Buchtenfläche darf perforiert sein.
  • Die Liegeflächen der Schweine müssen eingestreut sein.
  • Der obligatorische Auslauf darf nur teilweise überdacht sein.
  • Es müssen Beschäftigungs- und Wühlmöglichkeiten gegeben sein.
  • Es gelten bestimmte Mindestflächen je nach Gewichtsklasse

Betriebswirtschaftliche Auswertungen zeigen, dass eine erfolgreiche ökologische Schweinehaltung vor allem dann möglich ist, wenn über gute Haltungs- und Fütterungsbedingungen in arbeitswirtschaftlich optimierten und preisgünstig erstellten Stallungen gute Tierleistungen erzielt werden. Zudem sind verlässliche Absatzwege für die hochpreisigen Produkte ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg.

Ablauf der Umstellung

Die Umstellungszeit beginnt prinzipiell mit dem Datum des Kontrollvertrags mit einer zugelassenen Öko- Kontrollstelle bzw. bei Zugang von Einzelflächen mit dem Datum des Flächenzugangs bei Meldung an die Kontrollstelle. 

Entsprechend der EU-Öko-Verordnung wird der Status der Kulturen folgendermaßen vergeben:

Umstellungsware (U): die Ernte erfolgt mindestens 12 Monate nach Kontrollvertragsabschluss

Anerkannte Bio-Ware (A): die Aussaat (Pflanzung) erfolgt mindestens 24 Monate nach Kontrollvertragsabschluss

 

Ökoförderung Neuantragsverfahren in Schleswig- Holstein 2015:

Landwirtschaftliche Betriebe, die entsprechend der EU- Öko- Verordnung produzieren können am geplanten Agrarumweltprogramm Ökolandbau des Landes Schleswig- Holstein teilnehmen (MSL-Richtlinie). Dies beinhaltet folgende Punkte:

  • Verpflichtungszeitraum über 5 Jahre z B 01.01.18 bis 31.12.2022
  • Eigene Anmeldung zu einem Öko-Kontrollverfahren, wobei das Kontrollverfahren lückenlos über den gesamten Verpflichtungszeitraum nachgewiesen werden muss.
  • Betrieb muss insbesondere entsprechend der aktuellen Fassung der EU-Öko-Verordnung bewirtschaftet werden.
  • Grünlandflächen sind nur förderfähig, wenn über das gesamte Jahr ein Mindestviehbesatz von 0,3 RGV (z.B. Rinder).

Zuwendungshöhen sind:

Acker- und Dauergrünlandflächen 234 €/ha für die ersten zwei U-Jahre: 364 €/ha
Gemüseanbauflächen 360 €/ha für die ersten zwei U-Jahre: 935 €/ha
Dauerkulturen 750 €/ha für die ersten zwei U-Jahre:1125 €/ha

Die Ökoförderung bezieht sich auf brutto Landwirtschaftliche Nutzflächen (Nettofläche plus beihilfefähige Landschaftselemente).

Die Bagatellgrenze beträgt 500 €/Jahr. Der Bewilligungsumfang umschließt maximal den Umfang der bewirtschafteten Flächen gemäß dem aktuellen Sammelantrag.

Zu beachten ist, dass auch bei Beantragung der Ökolandbau- Förderung die Antragsfrist jeweils mit dem 15. Mai endet.

Wer die Ökolandbau- Prämien beantragt muss sich bis zum Beginn der Maßnahme bei einer staatlich zugelassenen Kontrollstelle für die öko- Landbau- Zertifizierung anmelden. Mit dieser Anmeldung wird auch für die Flächen der Beginn der ökologischen Bewirtschaftung festgelegt. Dieses beutet für Acker- und Grünlandflächen eine Umstellungszeit von 24 Monaten. Wobei bei Ackerflächen 24 Monate vor der Aussaat eine Umstellungszeit einzuhalten ist, ehe eine ökologische Vermarktung erfolgen kann.

Bei einer Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise sind betriebsindividuell und zielgerichtet die richtigen Schritte für eine gute Wirtschaftlichkeit gesetzt werden.
Eine fachgerechte neutrale Beratung hilft hierfür die Grundlage aufzubauen.

 

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