Beratungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Geförderte Beratung im Ökolandbau und Naturschutz
Der ÖKORING ist eine Plattform erfahrener, unabhängiger Beratungskräfte im Ökolandbau und Naturschutz. Mit den Ökoverbänden Biopark, Bioland, Demeter, Naturland gibt es gute Kooperationen und es sind auch Verbandsberater über den ÖKORING auf den Betrieben tätig. Der Verein ist langjährig in der Ökolandbauberatung seit 1986 tätig. Im „Netzwerk Ökolandbau MV“ waren wir Ansprechpartner für das Teilnetzwerk Ackerbau.
Vom Ministerium für Landwirtschaft Umwelt Verbraucherschutz in Schwerin (LU) haben wir im Zuge der Ausschreibung zur Beratungsförderung für die Förderperiode 2021/2022 den Zuschlag für die drei Beratungsschwerpunkte Ökolandbau und Naturschutz in Mecklenburg -Vorpommern erhalten. Die über das Land MV geförderte Beratung dient der Entwicklung für eine nachhaltige, umwelt- und naturschonende Landwirtschaft basierend und gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), Cross Compliance und dem Gesetz Agrarstruktur und Küstenschutz GAK Gesetz und der Landeshaushaltsordnung MV.
Es kann in jedem Jahr eine Beratung pro Beratungsschwerpunkt im Wert von 500 € bis 1500 € beantragt werden. Die Erstberatungen in den drei Beratungsschwerpunkten 9, 4 und 2 sind zu 100% förderfähig auf den Nettobetrag. Förderfähig sind Beraterhonorare, Sachkosten und Fahrgeld. Dabei dürfen Einzelberatungen als auch Gruppenberatungen mit betriebsindividuellen Fragestellungen beraten werden.
Neue Beratungsanmeldungen/Absichtserklärungen können aktuell jederzeit vom ÖKORING aufgenommen werden. Hierzu ist das Formular "Absichtserklärung" auszufüllen (siehe Download) und im Original an den ÖKORING zu senden.
Beratungsschwerpunkte
Beratungsschwerpunkt 9, Ökolandbauberatung
Erstattungssatz: Erstberatung 100% Folgeberatung 90%:
Hier beraten wir die gesamte Bandbreite zum Ökolandbau wie Ackerbau, Tierhaltung, Förderung und Agrarsammelanträge, Wirtschaftlichkeit, Betriebsentwicklung, Vermarktung sowie Naturschutz im Ökolandbau. Auch die Umstellungsberatung auf ökologische Wirtschaftsweise ist enthalten.
Beratungsschwerpunkt 4, Naturschutzberatung
Erstattungssatz: Erstberatung 100% Folgeberatung 90%:
Hierzu gehört die Beratung zu allen Fragen der naturschutzfachlichen Betriebsoptimierung und Förderung für Naturschutzmaßnahmen (Naturschutzprogramme und Agrarumweltmaßnahmen). Zudem erstellen wir individuelle Naturschutzgesamtkonzepte für Ihren Betrieb.
Voraussetzung für die Teilnahme:
- landwirtschaftliches Unternehmen (BNRZD Nummer) mit Betriebssitz in MV
- Betriebe, die Flächen in Mecklenburg-Vorpommern haben, aber ihnen Betriebssitz außerhalb, können für diese Flächen Beratung entsprechend der Beratungsschwerpunkte 2 (Klima- und Moorschutz) und 4 (Naturschutz) erhalten.
Ablauf:
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Die Betriebsleitung füllt das einfache Formular „Absichtserklärung“ aus und sendet es an den Ökoring. Wir melden die Beratung zum nächsten Anmeldestichtag beim LALLF an.
Mit der Bewilligung senden wir einen einfach gehaltenen „Beratungsvertrag für Beratungsvorhaben MV“ zu und dieser wird ausgefüllt im Original an den ÖKORING per Post gesendet. Der Betrieb wird in unsere Beratungsdatenbank aufgenommen und die Beratung kann beginnen. Eine Beraterin, ein Berater meldet sich bei Ihnen zur Terminvereinbarung.
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Zum Abschluss des Beratungsvorhabens wird die Gesamtabrechnung mit ausgewiesener Förderung vom ÖKORING an den landwirtschaftlichen Betrieb gestellt.
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Vom Landwirt ist bei Erstberatung nur die Mehrwertsteuer und ggf. bei einer Folgeberatung der jeweilige Eigenanteil (10 bis max. 20 %) zu bezahlen. Nach Überweisung des ausgewiesenen Betrages kümmert sich der ÖKORING um alles Weitere und stellt für Sie den Förderantrag („Ausgabennachweis“) beim Land MV. Für Sie entsteht hierbei kein weiterer Aufwand.
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Möglich ist es zudem den „Mitgliedsantrag ÖKORING“ auszufüllen. Hier gibt es weitere Leistungen die über die Beratungsförderung nicht abgedeckt sind, wie z. B. der monatliche Rundbrief, zusätzliche Beratung zu vergünstigten Konditionen etc.
Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen oder einem Beratungswunsch!
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Landwirtschaftsfonds fürdie Entwicklung des ländlichen Raums
http://ec.europa.eu/agriculture/ruraldevelopment-2014-2020
Förderprojekt: „Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienst“
Förderziel: „Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation“
Veröffentlichung im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 mit Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch des Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
Dieses Projekt wird kofinanziert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" und wird in Zuständigkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.
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