Auch in den kommenden beiden Jahren können wir wieder geförderte Beratung in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern anbieten. Das Verfahren orientiert sich dabei jeweils sehr stark an dem Verfahren der vorherigen Förderperiode. Weitere Informationen für die geförderte Beratung in Schleswig-Holstein stellen wir zeitnah auf unser Homepage unter Beratungsförderung SH zur Verfügung.