Die neue Ökoverordnung der EU wird ein Jahr später als geplant umgesetzt. Ursprünglich sollte ab dem nächsten Jahr die neue Fassung der EU-ÖKO-VO gelten, nun wurde der Eintritt der Verordnung um ein Jahr verschoben. Die neue Bio-Verordnung ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und soll nun erst ab dem 1.1.2022 von allen Öko-Landwirten, Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden.
Bis zum nun geplanten Inkrafttreten 2022 gelten für das kommende Jahr 2021 also weiterhin die bestehenden Regelungen nach EG-Öko-Basisverordnung Nr.834/2007.
Die neue Fassung der EU-ÖKO-VO vom 17. Juni 2018 finden Sie hier.